Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Maßnahmen zur guten Praxis vor, sowohl für die Verwaltung als auch für die verschiedenen Glieder der Kette, um Verschwendung zu vermeiden. So sieht es beispielsweise vor, dass Handelseinrichtungen Verkaufslinien für Produkte haben, die als "hässlich, unvollkommen oder unästhetisch" gelten, wie es im Libre Mercado heißt.

Das Gesetz sieht auch ein strenges Sanktionssystem für Unternehmen vor, die sich nicht an die genehmigten Vorschriften halten. So sind unterschiedliche Bußgelder vorgesehen, die je nachdem, ob der Verstoß als geringfügig, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend eingestuft wird, von 2.000 Euro bis 500.000 Euro reichen.