Die Regierung plant, im Kongress erneut einen Vorschlag einzubringen, der es zum ersten Mal ermöglicht, Arbeitslosenunterstützung - sowohl Sozialhilfe als auch beitragsabhängige Leistungen - mit einer Vollzeitbeschäftigung von 180 Tagen zu kombinieren. Mit dieser Änderung soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden, so der Gesetzentwurf nach spanischen Presseberichten.
Bisher ließen die Vorschriften diese Vereinbarkeit nur in ganz bestimmten Fällen zu, z. B. bei Verträgen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten für Personen über 52 Jahre oder bei Teilzeitbeschäftigungen. Der neue Vorschlag weitet diese Bedingungen erheblich aus und bietet eine flexiblere, an die aktuellen Arbeitsbedingungen angepasste Unterstützung.
Um in den Genuss dieser Änderung zu kommen, müssen Arbeitslose bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Vor allem müssen sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos sein und dürfen ein monatliches Bruttogehalt von 225 % des öffentlichen Einkommensindikators (Iprem) nicht überschreiten, was derzeit 1.350 Euro pro Monat entspricht.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Art des unterzeichneten Vertrags ab, d. h. ob es sich um einen Teilzeit- oder Vollzeitvertrag handelt. Wer zum Beispiel zwischen 13 und 15 Monaten arbeitslos war und eine Vollzeitbeschäftigung findet, erhält für 180 Tage 80 % der Iprem, was nach den derzeitigen Sätzen 480 Euro pro Monat entspricht. Dieser Betrag sinkt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit bis auf 40 % (240 Euro) für diejenigen, die zwischen 19 und 21 Monaten arbeitslos waren.
Für diejenigen, die sich für eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden, liegen die Leistungen zwischen 450 und 90 Euro, abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden und der Dauer der Anmeldung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung (SEPE).