Für Haushalte kann der festgesetzte Satz höchstens 224 Euro pro Jahr (ohne MwSt.) betragen, obwohl die Rechnung halbjährlich bezahlt wird, und zwar ab September nächsten Jahres, wenn die Einwohner Málagas eine erste Zahlung leisten müssen, die sich auf etwa 112 Euro belaufen könnte.
Der Tarif setzt sich aus einer festen Gebühr für die Bereitstellung des Dienstes in Höhe von 0,256 Euro pro Wohnung und Tag (ohne MwSt.) zusammen, was einem Gesamtbetrag von 93,44 Euro pro Jahr entspricht. Dazu kommt eine variable Gebühr, die sich nach dem Wasserverbrauch der Wohnung richtet.















