Am 29. Januar gab die Arbeitsministerin und Vizepräsidentin der spanischen Regierung, Yolanda Díaz, nach einem Treffen mit den Sozialpartnern die Erhöhung des Mindestlohns bekannt.
Die Erhöhung des Mindestlohns um 4,41 % spiegelt sich in einem Jahresgehalt von 16.576 € pro Jahr wider, das in 14 Raten gezahlt wird.
Nach Ansicht des Ministers funktioniert der soziale Dialog in Spanien, der nun "einen Schritt nach vorne gemacht hat, indem er den Arbeitnehmern eine gute Nachricht brachte". Bei der Ankündigung dankte der Vizepräsident der Regierung "den Sozialpartnern für ihre Beteiligung und auch dem Arbeitgeberverband, der dieses Mal konkrete Vorschläge unterbreitet hat, auch wenn es nicht möglich war, eine dreiseitige Vereinbarung zu erzielen".
Obwohl die Maßnahme bereits genehmigt wurde, wird die Erhöhung des Mindestlohns erst ab dem 11. Februar angewendet. Die Regierung garantiert außerdem, dass für die Monate, in denen die Arbeitnehmer nicht den vom Ministerrat genehmigten Mindestlohn erhalten haben, Lohnnachzahlungen geleistet werden.














