"Mit der Verlängerung des Geburts- und Betreuungsurlaubs um drei Wochen, von denen zwei flexibel sind, bis das Kind acht Jahre alt wird, ist die Umsetzung des bezahlten Elternurlaubs gemäß Artikel 8 Absatz 1 und 3 der Richtlinie (EU) 2019/1158 vollständig abgeschlossen. Die Regierung geht jedoch noch weiter und verpflichtet sich, die Gesamtdauer dieser Art von Urlaub in dieser Legislaturperiode auf 20 Wochen zu verlängern."
Auf diese Weise wird die Sozialversicherung für die Kosten der Maßnahme aufkommen, "unter der Annahme einer 100%igen Einkommensersatzrate für beide Elternteile."
"Um die derzeitige Familienvielfalt zu schützen und sicherzustellen, dass Kinder unabhängig von der Art der Familie, in der sie aufwachsen, gleichermaßen geschützt sind, und unter Berücksichtigung der besonderen Gefährdung von Kindern, die in Einelternfamilien geboren werden, verlängert das heute verabschiedete Königliche Gesetzesdekret die Aussetzungsfrist für Geburt, Adoption, Sorgerecht zu Adoptionszwecken und Pflegefamilien auf 32 Wochen im Falle von Einelternfamilien."